Plastisch Ästhetische Operationen
Wann zahlt die Krankenkasse?
Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit im Einzelfall
Grundsätzlich gilt: Jede Plastisch Ästhetische Operation, die ausschließlich der subjektiv empfundenen ästhetischen Verbesserung des Aussehens dient, muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Bei bestimmten Beschwerdebildern kann es sinnvoll sein, mit einem fachärztlichen Attest einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse zu stellen und sich beim medizinischen Dienst (umgangssprachlich Vertrauensarzt) vorzustellen.
Liegt eine eindeutige medizinische Indikation vor, haben Patienten recht gute Chancen, dass ihr Fall individuell geprüft wird, und die Kosten von der Kasse übernommen werden.
Eine medizinische Notwendigkeit für eine Straffung der Brust, des Bauches, der Flanken, der Oberschenkel oder Oberarme kann z.B. vorliegen, wenn sich durch irreversibel erschlaffte, aneinander reibende Haut chronisch entzündete Hauttaschen bilden*. Auch Patientinnen mit sehr großen Brüsten, die sich eine Brustverkleinerung wünschen, weil sie unter Rücken-, Nacken- und/oder Schulterschmerzen leiden, die aus dem hohen Gewicht und Zug der Brüste resultieren, dürfen in vielen Fällen mit einer Kostenübernahme rechnen.
Mögliche weitere medizinische Indikationen können vorliegen u.a. bei Burstdeformitäten und chronischen Fettverteilungsstörungen, bei erheblicher Beeinträchtigung der Nasenatmung oder starker Einschränkung des Gesichtsfeldes durch hängende Oberlider. Erhalten Patienten vom behandelnden Facharzt ein entsprechendes Attest, sollten sie damit bei der Krankenkasse vorstellig werden und ihren Fall prüfen lassen. – Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten besteht allerdings nicht!
*Adipositas Patienten müssen beim Antrag auf eine Kostenübernahme ein stabil niedriges Gewicht über einen bestimmten Zeitraum hinweg nachweisen!